Im Land D ist man gerne Erbe oder nolens volens auch Erbgengemeinschaft.
Leider hat man noch Geschwister, mit denen man das geerbte Hab und Gut und sogar auch die Meinung teilen muss.
Die Erben spezialisieren sich auf die Vertretung der eigenen Interessen, indem manche die Verwaltung, und die anderen Jura studieren, um mit den gemeinsam mit dem Hab und Gut geerbten Mietern und Untermietern vor Gericht zu streiten. So hat man als Anwalt stets Aufträge, die man womöglich sonst nach der Einsicht in das Eine oder Andere juristisch vollinteressant formulierte Schreiben nicht hätte. Denn es gibt auch noch Juristen, die zwar keine Kanzlei des Vaters sowie einige Häuser erben werden, die jedoch durchaus erfolgreich das Jurastudium abgeschlossen haben, und sogar die Voraussetzungen für diesen Beruf mitbringen, wie z.B. Gerechtigkeitssinn, oder IQ über 120.
Wenn man also in Folge der positiven gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen nach dem Zweiten Weltkrieg von den Großeltern und den Eltern ein schönes großes Haus oder Grundstück geerbt hat, dann natürlich nur zu dem Zweck, um die eigene Erbexistenz noch schöner und größer zu gestalten. Das geerbte Eigentum soll dem finanziellen Wachstum der eigenen Familie dienen und der Unterdrückung der unzufriedenen Stimmen der geerbten Mieter, die man aus rein finanziellen Gründen dulden muss.
Der verstorbene Großvater war doch so freundlich, nach dem Krieg ein Mietshaus zu bauen, das er mit Hilfe der staatlichen Unterstützung finanzieren konnte. Die Finanzierung, die sogar womöglich zum Teil auch aus den USA kam, also auch von den verbannten polnischen, deutschen, russischen und sonstigen Europaflüchtlingen (auch jüdischer Herkunft), die dem wirtschaftlichen Aufschwung in Europa auf die Beine helfen wollten, nachdem trotz allem, einige Familienmitglieder dort am Leben blieben. So hat der Großvater fast eigenhändig und persönlich zu dem Wohlstand seiner Kinder und der Enkelkinder beigetragen, die nur eins gelernt haben: den Wohlstand zu vermehren, und keinesfalls zu teilen.
Die Mieter des Hauses der Erbengemeinschaft Dres. W./G. hat einige Rechte, die sie vor Gericht einklagen muss, denn sonst redet man nicht mit solchen Menschen, die in den Genuss gekommen sind, ein altes unmodernes Haus in guter Lage am Rhein zu bewohnen. Die Verwaltung kümmert sich um nichts, es sei denn, der Mieterbund schreibt sie an. Wenn finanzielle Aufwendungen am Haus wegen der notwendigen Reparaturen entstehen, beklagt man sich vor den Mietern, wie viel Geld das die Erbgemeinschaft gekostet hat! Gespräche unter Mietern würde man am liebsten verbieten, sonst könnten sie noch eine Koalition gegen die Vermieter bilden! Mietverträge versprechen jedem was Anderes! Bei dem einen sind ein Hausmeister und Putzkosten in den Nebenkosten enthalten, bei dem Anderen nicht! So sollen sich die Mieter auch untereinander streiten! Was geht das den Vermieter an?
Der Fahrstuhl wurde nach 40 Jahren verschönert, jedoch benimmt sich immer noch wie ein 50-Jähriger! Bleibt mal gerne länger zwischen den Stockwerken samt menschlicher Fracht stehen, bis zu einer Stunde. Was hat man denn sonst am Samstag so zu tun. Mal steckt ja gerne ein Stündchen im Fahrstuhl. Das ist aber letztendlich nicht das Problem der Vermieter, was der Mieter so in seiner Freizeit macht! So darf man immer wieder den Mieterbund sowie die deutschen Gerichte um Hilfe bitten, und diese auch bezahlen! Der Vermieter hat eine eigene Kanzlei, die sich selbst vertritt!
Ich frage mich, was richtig wäre? Alle Mieter zum Schweigen zu bringen? Alle Mieter abzuschaffen?
Oder sollte man keine Häuser verwalten, wenn man dazu kein Interesse und keine Fähigkeiten hat, und schon gar nicht die finanziellen Mittel?
Die arme Erbengemeinschaft!
Na, ja, wir sind hier auch nicht in Polen!
Leider hat man noch Geschwister, mit denen man das geerbte Hab und Gut und sogar auch die Meinung teilen muss.
Die Erben spezialisieren sich auf die Vertretung der eigenen Interessen, indem manche die Verwaltung, und die anderen Jura studieren, um mit den gemeinsam mit dem Hab und Gut geerbten Mietern und Untermietern vor Gericht zu streiten. So hat man als Anwalt stets Aufträge, die man womöglich sonst nach der Einsicht in das Eine oder Andere juristisch vollinteressant formulierte Schreiben nicht hätte. Denn es gibt auch noch Juristen, die zwar keine Kanzlei des Vaters sowie einige Häuser erben werden, die jedoch durchaus erfolgreich das Jurastudium abgeschlossen haben, und sogar die Voraussetzungen für diesen Beruf mitbringen, wie z.B. Gerechtigkeitssinn, oder IQ über 120.
Wenn man also in Folge der positiven gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen nach dem Zweiten Weltkrieg von den Großeltern und den Eltern ein schönes großes Haus oder Grundstück geerbt hat, dann natürlich nur zu dem Zweck, um die eigene Erbexistenz noch schöner und größer zu gestalten. Das geerbte Eigentum soll dem finanziellen Wachstum der eigenen Familie dienen und der Unterdrückung der unzufriedenen Stimmen der geerbten Mieter, die man aus rein finanziellen Gründen dulden muss.
Der verstorbene Großvater war doch so freundlich, nach dem Krieg ein Mietshaus zu bauen, das er mit Hilfe der staatlichen Unterstützung finanzieren konnte. Die Finanzierung, die sogar womöglich zum Teil auch aus den USA kam, also auch von den verbannten polnischen, deutschen, russischen und sonstigen Europaflüchtlingen (auch jüdischer Herkunft), die dem wirtschaftlichen Aufschwung in Europa auf die Beine helfen wollten, nachdem trotz allem, einige Familienmitglieder dort am Leben blieben. So hat der Großvater fast eigenhändig und persönlich zu dem Wohlstand seiner Kinder und der Enkelkinder beigetragen, die nur eins gelernt haben: den Wohlstand zu vermehren, und keinesfalls zu teilen.
Die Mieter des Hauses der Erbengemeinschaft Dres. W./G. hat einige Rechte, die sie vor Gericht einklagen muss, denn sonst redet man nicht mit solchen Menschen, die in den Genuss gekommen sind, ein altes unmodernes Haus in guter Lage am Rhein zu bewohnen. Die Verwaltung kümmert sich um nichts, es sei denn, der Mieterbund schreibt sie an. Wenn finanzielle Aufwendungen am Haus wegen der notwendigen Reparaturen entstehen, beklagt man sich vor den Mietern, wie viel Geld das die Erbgemeinschaft gekostet hat! Gespräche unter Mietern würde man am liebsten verbieten, sonst könnten sie noch eine Koalition gegen die Vermieter bilden! Mietverträge versprechen jedem was Anderes! Bei dem einen sind ein Hausmeister und Putzkosten in den Nebenkosten enthalten, bei dem Anderen nicht! So sollen sich die Mieter auch untereinander streiten! Was geht das den Vermieter an?
Der Fahrstuhl wurde nach 40 Jahren verschönert, jedoch benimmt sich immer noch wie ein 50-Jähriger! Bleibt mal gerne länger zwischen den Stockwerken samt menschlicher Fracht stehen, bis zu einer Stunde. Was hat man denn sonst am Samstag so zu tun. Mal steckt ja gerne ein Stündchen im Fahrstuhl. Das ist aber letztendlich nicht das Problem der Vermieter, was der Mieter so in seiner Freizeit macht! So darf man immer wieder den Mieterbund sowie die deutschen Gerichte um Hilfe bitten, und diese auch bezahlen! Der Vermieter hat eine eigene Kanzlei, die sich selbst vertritt!
Ich frage mich, was richtig wäre? Alle Mieter zum Schweigen zu bringen? Alle Mieter abzuschaffen?
Oder sollte man keine Häuser verwalten, wenn man dazu kein Interesse und keine Fähigkeiten hat, und schon gar nicht die finanziellen Mittel?
Die arme Erbengemeinschaft!
Na, ja, wir sind hier auch nicht in Polen!