Arbeitslos

5.06.2009

Als Arbeitsloser hat man viel Zeit, wenig Geld und einige Pflichten.
Zu den Pflichten gehört, sich im Arbeitsamt zu melden. Zuerst arbeitssuchend. Natürlich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebener Frist, wird man erfahren, wenn man zu spät kam. Man wird ja schließlich nicht alle paar Tage arbeitslos. Nein, wenn schon, dann richtig.

Es macht den Angestellten im Arbeitsamt Schwierigkeiten einen einzuordnen, wenn so ein Arbeitssuchender aus den entfernsten Gegenden Europas ankommt. Warschau???? Ist das Tschechei? Tschechien?
Polen. Immer noch, denkst du, in Gedanken, leicht erschrocken, dass in der EU womöglich Warschau nach Prag umgezogen wurde. Dabei bist du erst paar Tage weg. Wer weiß das heute noch so genau? Man kann nicht alles wissen.

Wenn man alle Formulare ausgefüllt, unterschrieben und beisammen hat, kann man sich im Arbeitsamt arbeitslos melden. Man stellt sich an. Scheinbar sind noch einige andere Leute auf
dieselbe Idee gekommen. Man wird registriert. Haben Sie Ihren Ausweis oder Ihren Reisepaß dabei? Der Nächste bitte! Nein, er muss schon persönlich kommen. Sie dürfen Ihren Sohn nicht arbeitslos melden! Nein, das geht nicht! Der Nächste bitte!
Dann kann man im Wartebereich C Platz nehmen und man wird aufgerufen. Dauert es lange?
Das kann schon eine Weile dauern! Nein, Sie müssen in den Wartebereich C, habe ich gesagt!
Aber ich muss vorher noch auf…. Dann müssen Sie sich schon beeilen!

Guten Morgen! Morgen…. Begrüßen und schnell wegschauen. Man kennt sich ja von irgendwoher. Ob sie mich auch erkannt hat? Mist. Sitzt die auch hier! Gerade heute! Vielleicht ist sie das gar nicht, sonst würde sie ja was sagen. Aber sie kennt mich auch nicht.
Ein Kind läuft hin und her… Fröhlich und lustig. Nur das Kind.
Möchtest du dich arbeitslos melden??? Ha, ha! Oder soll ich dir eine Arbeit suchen? Und die Mama bleibt zu Hause??? Ha, ha!!! Das Kind weiß nicht, wie die Frau das meint. Die Mama ist schon zu Hause. Und wir können deshalb einen Ausflug in die Spielecke des Arbeitsamtes machen! Schnell verstecken. Ich bin erst 4 und möchte noch nicht arbeiten…
Herr Maier bitte… Guten Morgen, kommen Sie bitte mit….
Frau Krupinska! Guten Morgen! Bitte, kommen Sie mit…
Das Herz schlägt schneller, wenn man den eigenen Namen hört. Dennoch: eine Erleichterung. Der Sachbearbeiter ist ganz nett. Er lächelt freundlich und erklärt einem, wo man was falsch angekreuzt hat, und wo was fehlt… Überstanden. Sie bekommen von uns einen Bescheid!
Eine Tablette, Schluck Wasser! Nach 3 Stunden sind die Übelkeit und die Kopschmerzen vorbei….

Irgendwann kommt eine Einladung nach §309 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III)i. V. m. §144 SGB III. Der Anfang klingt gut: Einladung. Man hat sich immer schon auf Einladungen gefreut. Na bitte, wo einen sonst keiner mehr einlädt, wird man vom Arbeitsamt eingeladen! Sehr geehrte Frau… schreiben sie! Und man braucht gar nicht viel mitzunehmen. Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf. Das hat man doch!
Man sollte unbedingt die Rechtsfolgebelehrung und die weiteren Hinweise auf der Rückseite beachten…. Schon beim Durchlesen bekommt man graue Haare und Angst, etwas verbrochen zu haben: Wenn Sie ohne wichtigen Grund…., Voraussetzungen…, Sperrzeit…, Leistungen werden nicht gezahlt…, Anspruchsdauer mindert sich…, Absenkung gemäß § 31 Abs. 4 Nr. 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch…., Pflicht…, Rechtsbehelfsbelehrung…., Widerspruch….
Ob man damit zum Anwalt muss? So vorsichtshalber?
Mit freundlichen Grüßen.
Meine Agentur für Arbeit!

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